Die gesetzlichen Gebührensätze sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) geregelt. Der Streitwert bildet hierbei die Grundlage der Vergütung.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die von uns zu erbringende Tätigkeit, im Einzelfall, nach dem angefallenen Stundenaufwand zu berechnen, sofern eine derartige Vereinbarung geschlossen worden ist.
Weiterhin ist der Abschluss von Beraterverträgen ebenfalls möglich.
Es ist für uns selbstverständlich, Sie bereits im ersten Gespräch offen und umfassend über die etwaig entstehenden Gebühren zu informieren, ebenso wie Sie laufend über das Kosten- und Prozessrisiko aufzuklären.
Festzustellen bleibt, dass bei Prozessführungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die rechtsanwaltliche Leistung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet werden muss, wobei im Falle des Gewinnens des Prozesses in der Regel die bei Ihnen entstandenen Kosten vom Gegner zu erstatten sind.